Frau
Doris Parentin
Dorfstraße 51
04463 Großpösna
Störmthal, den 10.04.2011
Brief an alle Gemeinderäte der Gemeinde Großpösna mit Mehrfertigung an
Herrn Landrat Dr. Gey und Frau Bürgermeisterin Dr. Lantzsch.
Sehr geehrte Frau Parentin,
das Diakonische Werk beabsichtigt im Lutherstift in Störmthal (Dorfstraße 2) einen “Jugendstrafvollzug in freien Formen” durch einen Verein Prisma e.V. betreiben zu lassen. Dafür ist bereits ein Antrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Pflegeheimes, welches seit etwa 4-5 Jahren leer steht, gestellt worden.
Die Unterzeichner identifizieren sich ausdrücklich mit den Zielen des Projektes möchten aber verhindern, dass in der Ortslage von Störmthal ein unbefristeter Jugendstrafvollzug in freien Formen entsteht, denn hierfür gibt es geeignetere Standorte. Wir haben uns daher entschlossen, die Bürgerinitiative “PRO Störmthal” ins Leben zu rufen.
Im Rahmen einer Infoblattserie informieren wir die Störmthaler Bürger laufend über ergänzende Aspekte, Fakten und Hintergründe, die uns der Verein Prisma e.V. bisher verschwiegen hat. Die ersten drei Infoblätter sind zu Ihrer Information diesem Schreiben beigefügt. Weitere Informationen sind auch auf unserer eigens dafür eingerichteten Homepage www.pro-stoermthal.de abrufbar.
Hier noch ein Hinweis zur beim Landratsamt, Bauaufsichtsamt beantragter Nutzungsänderung:
Auch ein “Jugendstrafvollzug in freien Formen" dient, wie jede andere Justizvollzugsanstalt, der Unterbringung rechtskräftig verurteilter Straftäter. Somit müsste es sich bei der beantragten Nutzungsänderung um eine Nutzung als Justizvollzugsanstalt handeln. Inzwischen ist aber bekannt, dass ein Antrag auf Nutzungsänderung als Wohnnutzung gestellt wurde. Um eine Wohnnutzung handelt es sich jedoch hier unseres Erachtens nach nicht.
Zum Begriff “Wohnen” gehört eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthaltes. An allen diesen Merkmalen fehlt es hier aber. Der Aufenthalt ist maximal auf die Zeit der Verbüßung der Haftstrafe beschränkt, die Eigengestaltung fehlt und auch an der Freiwilligkeit des Aufenthaltsortes fehlt es. Würde der rechtskräftig verurteilte Straftäter nicht in dieser Anlage untergebracht sein, müsste er seine Haftstrafe im geschlossenen Vollzug verbüßen.
Dieser Sachverhalt wurde in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss des BVerwG vom 26.07.2005, Az.. 4 B 33/05 und durch das vorinstanzliche Urteil des Sächs. OVG vom 03.03.2005, Az.: 1 B 120/04 rechtskräftig entschieden.
Wir Störmthaler sorgen uns um unsere Zukunft, vor allem um die unserer Kinder, aber auch um die Zukunft von Störmthal. Es gibt für Störmthal Bestrebungen und Konzepte für eine sanfte touristische Entwicklung. Mit Vineta wurde ein Objekt errichtet, was als absolutesAlleinstellungsmerkmal überregionale Anziehungskraft besitzt. Das Schloss wird derzeit saniert und soll mit seinem Cafe´ zukünftig Touristen zum Verweilen einladen, was dem Gasthof Störmthal schon seit vielen Jahren gelingt. Es gibt weiterhin Ideen für einen Erlebnisbauernhof u.s.w. Die Zulassung einer JVA als “Jugendstrafvollzug in freien Formen” mitten in Störmthal steht einer solchen touristischen Entwicklung entgegen bzw. ist mit einer solchen nicht vereinbar.
Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung für ein lebenswertes Störmthal.
Es darf keine JVA in Störmthal geben.
Mit freundlichen Grüßen
Die Mitglieder der Bürgerinitiative “PRO Störmthal”
gemäß Anlage