Sächsisches Staatsministerium der Justiz
und für Europa
Abteilung IV

01095 Dresden                                     09. Juni 2011




Jugendstrafvollzug in freien Formen in Störmthal
Az.: 4412E-IV.3-528/07

Sehr geehrter Herr Dr. Martens,
sehr geehrter Herr Aradei-Odenkirchen,

für Ihr informatives Antwortschreiben vom 24. Mai 2011 darf ich mich im Namen der Bürgerinitiative Pro-Störmthal herzlich bedanken.

Allerdings können wir Ihre Auffassung in vielen Punkten nicht teilen.

Nur der guten Ordnung halber wird mitgeteilt, dass wir auf die Vorschrift des § 98 SächsJStVollzG bereits in unserem Schreiben vom 01. Mai 2011 hingewiesen hatten.

Mit den neuen Vorschriften des § 13 Abs. 3 und § 98 Abs. 5 SächsJStVollzG wurde zwar versucht, eine geeignete gesetzliche Grundlage für ein Betreiben einer JVA in freien Formen als Alternative zu den bisherigen Jugendstrafvollzugsmöglichkeiten zu schaffen. Wie bereits mitgeteilt, sehen wir jedoch in diesen Vorschriften keine ausreichende gesetzliche Grundlage.

Wie Sie selbst ausführen, wird in § 98 Abs. 5 SächsJStVollzG nur geregelt, dass das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa die für den Strafvollzug in freien Formen zugelassenen Einrichtungen sowie seine nähere Ausgestaltung bestimmt. Nach welchen Kriterien jedoch die Einrichtung ausgewählt wird, ist gesetzlich nicht geregelt. Darüber hinaus ist u.a. gesetzlich zu bestimmen, wer geeigneter Träger sein kann und wie die Bevölkerung geschützt wird.

Ihr Schreiben enthält auch keine Ausführungen zu unseren Bedenken, dass die zentrale Aufgabe des Strafvollzugs ausschließlich dem Gewaltmonopol des Staates zugewiesen ist. Das Betreiben eines Jugendstrafvollzugs in freien Formen durch private Träger ohne nähere gesetzliche Regelungen ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Der Landesgesetzgeber hat dies nicht beachtet.

Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass die Förderung des alternativen Jugendstrafvollzugs nicht aus Mitteln für die Präventionsarbeit erfolgen kann. Dies geht zwangsläufig immer zu Lasten von Kindern und Jugendlichen, die noch nicht verurteilt wurden. Aufgabe der Präventionsarbeit kann nicht die Suche nach Alternativen zum herkömmlichen Jugendstrafvollzug sein.

Es wird höflich um ergänzende Stellungnahme gebeten.

Des Weiteren wird freundlich angefragt, ob wir Ihr Schreiben vom 24. Mai 2011 und die Stellungnahme auf unser heutiges Schreiben auf unserer Homepage veröffentlichen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen




__________________________________________
Janette Krug     
stellvertretend für die  Bürgerinitiative Pro Störmthal